Letzte Aktualisierung: 17-03-2008   Seite Bookmarken
 
 
Alpine Freight Railway
Patiententransportlogistik
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  Projektpartner Patienten-Transport-Logistik
 
 
2. Begriffsbestimmung
Notfallrettung: Gegenstand der Notfallrettung ist es, Notfallpatienten am Notfallort medizinisch zu versorgen sowie sie unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern.  (Bayerisches Rettungsdienstgesetz BayRDG §2 (1))


Krankentransport: Gegenstand des Krankentransports ist es, Kranken, Verletzten oder Hilfsbedürftigen, die keine Notfallpatienten sind, sofern erforderlich, Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern; nicht Gegenstand des Krankentransports ist die Beförderung Behinderter, sofern deren Betreuungsbedürftigkeit ausschließlich auf die Behinderung zurückzuführen ist.  (Bayerisches Rettungsdienstgesetz BayRDG §2 (2))


Notfallpatient: Notfallpatienten sind Verletzte oder Kranke, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhalten (Bayerisches Rettungsdienstgesetz BayRDG §2 (3))
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